GründerInnen aus der Arbeitslosigkeit, die eine Verlängerung des Gründungszuschusses um weitere sechs Monate in Hagen beantragen, haben jetzt nur unter sehr engen Voraussetzungen Aussicht auf Erfolg. Die sog. Aufbauförderung - über 300 € im Monat während sechs Monaten - zählt zu den sog. „Kann-Leistungen“, die im Ermessen der Arbeitsagentur liegen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Auf Basis konkreter Fälle, die uns vorliegen, konnten wir erfahren, dass Gründer, die weniger als 638 € im Monat verdienen, keine Verlängerung erhalten, weil sich ihr Vorhaben nicht trägt. Gründer, die über 1238 € im Monat verdienen, werden auch abgewiesen, weil ihr Verdienst ihnen erlaubt, die Sozialversicherungen selbst zu zahlen. Somit verbleibt nur ein enger Verdienstkorridor, in dem die Agentur zustimmt. Mein Ratschlag: mit der Agentur Kontakt aufnehmen vor Antragstellung.
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen