Dienstag, 20. Dezember 2011

Frohes Neues Jahr!



Ich bedanke mich bei allen Kunden und Geschäftspartnern für die angenehme Zusammenarbeit und wünsche friedvolle Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Auf ein baldiges Wiedersehen in 2012!


Quelle der Weihnachtskarte: Collage mit © Fotolia.com: Albachiaraa, Rodolpe Trider, queidea


Eine Fotoreise - wie Wellness für die Seele


Oft machen kleine Dinge das Leben schöner, sei es für ein paar Minuten oder ein paar Stunden. So lade ich Sie ein, meine Begeisterung für die Fotos vom National Geographic Photo Contest 2011 - The Big Picture - Boston.com zu teilen.

Einfach zurücklehnen und entspannen : der Link führt zu einem wunderschönen Fotoerlebnis  National Geographic Photo Contest 2011. 


Hier nur ein Beispiel:






Montag, 19. Dezember 2011

Wer gründet aus der Arbeitslosigkeit? IZA Studie

Der typische Gründer ist männlich (nur 35% Frauen), 40,5 Jahre alt und hat einen Realschulabschluss (oder höher). Er hat zum Zeitpunkt der Gründung noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von über 7 Monaten... Dieses wurde in der IZA- Studie "Alte Idee, neues Programm: Der Gründungszuschuss als Nachfolger von Überbrückungsgeld und Ich-AG"  im Oktober 2011 festgestellt.

Etwas erschreckend ist, dass 15% der Gründer behaupten, sie hätten keinen "Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan" erstellt, was grundsätzlich unmöglich ist, da der Zuschuss das Vorhandensein dieser Unterlagen voraussetzt. Sollte es daran liegen, dass manche Gründer sich nicht mit ihren Zahlen identifizieren?

Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung wird in Deutschland West zu 38% von Steuerberatern erstellt, was bei bestimmten Agenturen für Arbeit Skepsis auslösen würde, da die Gefahr von Gefälligkeitsgutachten recht hoch scheint. (Meiner Meinung nach ist es bei Unternehmensberatern, die 9% der Stellungnahmen abgeben, nicht anders. Meine Lösung: mit dem Berater den BPlan vorbereiten und dann die zuständige Kammer einschalten!)  

Bedauernswert scheint mir, dass Selbsttests zur Gründungseignung im Internet nur von wenigen GründerInnen genutzt werden. Positiv: 90% der Geförderten konnten bereits vor der Gründung Erfahrungen sammeln

Während etwa 60% der Männer in den alten Bundesländern mit mindestens 5.000 Euro starteten, war dies nur bei 40% der Frauen im gleichen Landesteil der Fall. In Durchschnitt liegt das Startkapital bei 18.872 €, davon über 70% Eigenkapital. Vorhaben mit einem Kapitalbedarf von über 50.000 € gaben nur  8,9% der Geförderten an.

Geschlechterunterschiede zeigen sich auch bei den Verdiensten: "In Vollzeit arbeitende, weibliche Selbständige verdienen durchschnittlich 1.670 Euro netto pro Monat, während männliche Neuunternehmer bei monatlich etwa 2.500 Euro netto liegen."

In einer Zeit, in der die Kürzung des Gründungszuschusses von der Politik beschlossen wurde, zeigt das Institut zur Zukunft der Arbeit übrigens, dass der Mitnahmeeffekt von Gründungszuschüssen weit geringer ist, als die Politik es unterstellt.

Mehr über die Gründer und Gründerinnen, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen: IZA - Discussion Paper No. 6035  http://ftp.iza.org/dp6035.pdf

Donnerstag, 1. Dezember 2011

Umsatzsteuer auf physiotherapeutische Anschlussbehandlungen ab 2012

Facebook und Google+ sind für mich inzwischen zwei wichtige Informationskanäle. So habe ich via Facebook über den Steuerberater Axel Bahr über eine wichtige Neuerung für Physiotherapeuten erfahren. 



Sofern ein Patient die Kosten für eine physiotherapeutische Behandlung im Anschluss/Nachgang an eine ärztliche Diagnose selbst trägt, sollen die Leistungen nach Ansicht der Finanzverwaltung ab 2012 nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit sein.

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die in Ausübung der Tätigkeit als Physiotherapeut oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit (z.B. Ergotherapeut oder Logopäde) ausgeführt werden, sind umsatzsteuerbefreit. Als steuerbegünstigt gelten dabei nur solche Maßnahmen, die ein medizinisch-therapeutisches Ziel verfolgen. Maßnahmen der Allgemeinprävention ohne spezifischen Krankheitsbezug sind nicht umsatzsteuerbefreit.

Steuerbefreiung nur bei ärztlicher Verordnung.

Nach der auf Bundesebene abgestimmten neuen Leitlinie der Finanzverwaltung soll es sich bei physiotherapeutischen Anschlussbehandlungen, für die die Patienten die Kosten selbst tragen und für die keine ärztliche Verordnung vorliegt, um steuerpflichtige Präventionsmaßnahmen handeln, für die grundsätzlich der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gilt.

Beachte: Als ärztliche Verordnung in diesem Sinne gelten nicht nur Kassenrezepte, sondern auch vom (Haus-)Arzt im Anschluss an eine ärztliche Diagnose ausgestellte Privatrezepte und Bescheinigungen, denen die Diagnose und/oder die empfohlene Behandlung entnommen werden können.

Die neue Maßgabe soll bei Umsätzen, die ab dem 1.1.2012 ausgeführt werden, gelten. Für zuvor ausgeführte Umsätze können die Leistungen, die im Anschluss an eine ärztliche Diagnose erbracht werden und für die die Patienten die Kosten selbst tragen, entsprechend der bisherigen Ansicht als steuerfrei behandelt werden.

Beispiel: Der gesetzlich krankenversicherte Patient A hat die nach Heilmittel-Richtlinie zulässigen Behandlungen für ein Rückenleiden bereits erhalten. Da weiterhin ein Rückenleiden vorliegt, trägt A die Kosten für die ab 2012 stattfindenden Anschlussbehandlungen selbst. Eine ärztliche Verordnung liegt nicht vor. Da es sich bei den Anschlussbehandlungen nach Meinung der Verwaltung um Präventionsmaßnahmen handelt, sind die Leistungen ab 2012 umsatzsteuerpflichtig.

Hinweis: Nach wie vor gilt natürlich die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung, nach der keine Umsatzsteuer anfällt, solange die maßgeblichen Umsätze im Vorjahr 17.500 EUR nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen werden (FinMin NRW vom 4.7.2011, Az. S 7170 – 26 – V A 4; OFD Frankfurt vom 26.7.2011, Az. S 7170 A – 89 – St 112).

FinMin NRW vom 4.7.2011, Az. S 7170 – 26 www.iww.de unter Abrufnummer 113654